20 Jahre Minderheitengesetz – was hat sich bewährt, was muss besser werden?

wochenblatt.pl 4 godzin temu
Zdjęcie: v.l.n.r.: Bernard Gaida, Sprecher der AGDM, Rafał Bartek, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG); Sławomir Łodziński – Soziologe, Dr. habil., Profess


Warschau: Sitzung der Gemeinsamen Kommission

Die 83. Sitzung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, einer Dialogplattform, die Vertreter nationaler und ethnischer Minderheiten in Polen, Regierungsvertreter und Experten zusammenbringt, fand im Ministerium für Inneres und Verwaltung statt. Das Meeting kombinierte ein stationäres Format mit Videomeeting. Die Beratungen waren, wie betont wurde, zweigleisig ausgerichtet: einerseits feierlich, um an den 20. Jahrestag des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten zu erinnern, und andererseits pragmatisch, mit dem Schwerpunkt auf der Ermittlung aktueller Probleme und der Planung von Gesetzesänderungen, die auf eine Modernisierung des Rechts als Reaktion auf sich entwickelnde Bedürfnisse und Herausforderungen abzielen.

Zwei Jahrzehnte Minderheitengesetz: Bilanz und Ausblick

Der feierliche Teil der Sitzung war der Analyse von zwei Jahrzehnten des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten gewidmet. Vertreter einzelner Minderheitengruppen tauschten ihre Gedanken zu den Auswirkungen des Gesetzes auf ihr tägliches Leben, die Entwicklung ihrer Kulturen und Sprachen sowie den Aufbau von Beziehungen zur polnischen Mehrheit aus.

20 Jahre des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten wurden zusammengefasst.

Rafał Bartek, Vorsitzender des Verbandes der deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG), betonte die Bedeutung dieses Moments und hob hervor, dass dies sowohl eine Gelegenheit sei, Erfolge zu feiern als auch eine kritische Bilanz zu ziehen. „Wir haben die 20 Jahre des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten zusammengefasst. Vertreter einzelner Minderheiten konnten darüber sprechen, was erfolgreich war, was dank dieses Gesetzes möglich wurde, aber auch darüber, was nicht so funktionierte, wie es sollte, oder was zwar im Gesetz steht, aber in der Realität nicht umgesetzt wird“, sagte Bartek und wies darauf hin, dass es trotz der unbestreitbaren positiven Auswirkungen immer noch Bereiche gibt, die einer Verbesserung und Anpassung bedürfen. Es herrschte die Meinung vor, dass das Gesetz, obwohl es zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung innovativ war, im Kontext der Veränderungen im sozialen, politischen und kulturellen Bereich einer Aktualisierung bedürfe.

Einsetzung eines Teams zur Änderung des Gesetzes

Ryszard Galla, Berater des Sejm-Marschalls für nationale und ethnische Minderheiten und Dorota Zielińska-Kozarów, Kanzlei des Sejm der Republik Polen
Foto: Okiem Sportowca / Stefani Koprek

Der Höhepunkt des Arbeitsteils des Treffens war die Einsetzung einer Arbeitsgruppe der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, deren Aufgabe es sein wird, einen Änderungsentwurf zum Gesetz über nationale und ethnische Minderheiten und Regionalsprachen vorzubereiten. Diese Entscheidung stieß bei den Minderheitsvertretern auf große Genugtuung. Sie fordern schon lange eine Überprüfung der Regelungen, die ihrer Meinung nach überholt sind und den Bedürfnissen der modernen Gesellschaft nicht mehr gerecht werden. Ryszard Galla, Berater des Sejm-Marschalls für nationale und ethnische Minderheiten, betonte die Bedeutung dieses Schrittes und wies darauf hin, dass es sich dabei um eine wichtige Angelegenheit handele, da das Gesetz seit 20 Jahren existiert und in dieser Zeit de facto keine Änderungen vorgenommen worden sind. „Die letzte, die 2015 erfolgte, erhielt nicht die Zustimmung des Präsidenten und trat daher nicht in Kraft“, erinnert sich Galla. Er blieb vorsichtig optimistisch und äußerte die Hoffnung, dass es heute dank der politischen Einigung der Regierung, der Minderheiten und der Experten möglich sein werde, „eine tiefgreifende Änderung“ durchzuführen. Er wies darauf hin, dass der Gesetzgebungsprozess anspruchsvoll und zeitaufwendig sein werde und Kompromisse erfordere, er jedoch eine echte Chance darstelle, ein gerechteres und wirksameres System zum Schutz der Minderheitenrechte in Polen zu schaffen.

Minderheitenbildung – Verzicht auf die zweite Fremdsprache

Während des Treffens wurden Fragen im Zusammenhang mit der Minderheitenbildung, einschließlich des Unterrichts in Minderheitensprachen, ausführlich erörtert. Es wurde die Frage aufgeworfen, ob für Schüler, die eine Minderheitensprache lernen, die Möglichkeit eingeführt werden könnte, auf das Erlernen einer zweiten Fremdsprache zu verzichten. Der Mitvorsitzende der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten, Grzegorz Kuprianowicz, fasst die Diskussion zu diesem Thema wie folgt zusammen: „Dies ist eine Lösung, die den Forderungen der Minderheiten, insbesondere der deutschen Minderheit, gerecht wird und die Möglichkeit einer besseren Organisation des Sprachunterrichts in bestimmten spezifischen Situationen eröffnet“. Kuprianowicz merkte an, dass diese Änderung eine Reaktion auf die besonderen Bedürfnisse von Schülern aus Minderheiten sei, die im Vergleich zu ihren Mitschülern oft eine größere Lehrplanbelastung hätten – sie hätten mehr Fächer als andere Schüler.

„Dies ist eine Lösung, die den Forderungen der Minderheiten, insbesondere der deutschen Minderheit, gerecht wird und die Möglichkeit einer besseren Organisation des Sprachunterrichts in bestimmten spezifischen Situationen eröffnet“ – Grzegorz Kuprianowicz

Gleichzeitig wies er auf die Schwierigkeiten hin, die mit der Umsetzung dieser Lösung verbunden sind, darunter Formalitäten wie die Notwendigkeit, sowohl vor der 7. als auch vor der 8. Klasse Erklärungen über den Verzicht auf das Erlernen einer zweiten Fremdsprache abzugeben.

Aus einer breiteren Perspektive wurden die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterrichten von Minderheitensprachen betrachtet, darunter der Mangel an qualifizierten Lehrkräften, unzureichende finanzielle Mittel und Probleme beim Zugang zu geeigneten Lehrbüchern und Lehrmitteln. Es wurde betont, dass die Förderung der Bildung für Minderheiten von entscheidender Bedeutung für die Bewahrung ihrer kulturellen und sprachlichen Identität sowie für die Gewährleistung gleicher Chancen im gesellschaftlichen und beruflichen Leben sei.

Finanzierung von Aktivitäten und systemische Veränderungen

Während der Sitzung wurden auch Fragen im Zusammenhang mit der Finanzierung der Aktivitäten nationaler und ethnischer Minderheiten angesprochen. Grzegorz Kuprianowicz wies darauf hin, dass die Hauptfinanzierungsquelle Mittel aus dem Staatshaushalt in Form eines Zuschusses des Innenministeriums seien. Er äußerte seine Besorgnis darüber, dass das derzeitige System zur Mittelbeschaffung restriktiver geworden sei als andere Zuschussprogramme, was die Umsetzung vieler wichtiger Initiativen erschwere.

v.l.n.r.: Bernard Gaida, Sprecher der AGDM, Rafał Bartek, Vorsitzender des Verbandes der Deutschen Sozial-Kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG); Sławomir Łodziński – Soziologe, Dr. habil., Professor an der Fakultät für Soziologie der Universität Warschau.
Foto: Okiem Sportowca / Stefani Koprek

Abschließend sei gesagt, dass die 83. Sitzung der Gemeinsamen Kommission der Regierung und der nationalen und ethnischen Minderheiten einen bedeutenden Impuls zur Stärkung der Position der Minderheiten in Polen gegeben hat, sowohl durch die geplante Gesetzesänderung als auch durch laufende Aktivitäten zur Unterstützung von Bildung, Kultur und Identitätsschutz. Die Novelle scheint eine Chance zu sein, den Rechtsrahmen an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen und ein wirksameres und gerechteres System zum Schutz der Minderheitenrechte in der Republik Polen zu schaffen.

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