68,5 Millionen Euro Strafe

wochenblatt.pl 2 godzin temu
Zdjęcie: Braunkohletagebau Turów Foto: Anna Uchechowska/Wikipedia


Ungünstiges Urteil für Polen im Fall des Braunkohletagebaus Turów

Ein teures Ende eines jahrelangen Streits: Der Europäische Gerichtshof hat Polens Berufung im Fall des Braunkohletagebaus Turów zurückgewiesen. Damit bleibt es bei der Strafe von 68,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln – trotz einer zuvor hoffnungsvollen Einschätzung der Generalanwältin.

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat die von Polen eingelegte Berufung gegen das frühere Urteil des Gerichts der Europäischen Union, eines Organs des EuGH, zurückgewiesen. Dieses Urteil hatte die Klagen Polens auf Nichtigerklärung von fünf Entscheidungen der Europäischen Kommission über Entschädigungen für die Nichtunterbrechung des Braunkohleabbaus im Braunkohletagebau Turów als unbegründet abgewiesen. Damit wird Polen die 68,5 Millionen Euro aus EU-Mitteln, die wegen Nichtbefolgung der Anordnung zur Einstellung des Abbaus im Tagebau Turów verhängt wurden, nicht zurückerhalten.

Das bedeutet, dass die Entscheidung des EuGH der Auffassung der deutschen Juristin und Generalanwältin des Gerichtshofs, Juliane Kokott, widerspricht. Zur Erinnerung: Im Juli 2025 kam sie zu dem Schluss, dass die Europäische Kommission Polen zu Unrecht 68,5 Millionen Euro aus den ihm zustehenden EU-Mitteln abgezogen habe, da die im Februar 2022 zwischen Polen und Tschechien geschlossene Vereinbarung über das Braunkohlekraftwerk Turów rückwirkend zum Erlöschen der einstweiligen Maßnahmen geführt habe. Der EuGH entschied jedoch, dass die polnisch-tschechische Vereinbarung die zuvor verhängte Geldstrafe nicht rückwirkend aufgehoben habe.

Nicht nur Tschechien hatte Einwände gegen den Betrieb dieses Bergwerks. Auch die deutsche Stadt Zittau in Sachsen reichte bei polnischen Gerichten Beschwerden gegen dessen Betrieb ein.

Eine halbe Million Euro Abzug pro Tag!

Die Ortschaft Turów und ihr Bergwerk liegen an der Grenze zwischen Polen, Tschechien und Deutschland. Der sogenannte Streit um den Braunkohletagebau Turów begann auf Antrag Tschechiens, das Umweltschäden befürchtete. „Im Jahr 2021 ordnete der EuGH die Einstellung des Abbaus in diesem Bergwerk an, doch Polen kam dieser Anordnung nicht nach und zahlte auch nicht freiwillig die auferlegten Strafen. Die Folge: Die Europäische Kommission begann, Polen täglich eine halbe Million Euro aus EU-Mitteln abzuziehen. Letztlich zahlte Warschau Strafen in Höhe von 68,5 Millionen Euro. Am 3. Februar 2022 stellte Polen nach einer Einigung mit Tschechien die Zahlung der genannten halben Million Euro pro Tag ein, da der Gerichtshof diese Rechtssache aus dem Register strich. Gleichzeitig versuchte Warschau, die Strafen rückwirkend aufheben zu lassen, doch in diesem Fall wies das Gericht seine Klage zweimal ab. Daraufhin legte Polen beim EuGH Berufung ein, und die überraschende Stellungnahme der Generalanwältin Juliane Kokott vom Juli 2025 gab Warschau neue Hoffnung auf einen positiven Ausgang des Verfahrens. Diese Hoffnung erfüllte sich jedoch nicht. Der EuGH bestätigte nämlich seine bisherige Rechtsprechung. Die Generalanwälte des EuGH sind unabhängige, hochrangige Justizbeamte des Gerichtshofs. Ihre Aufgabe ist es, in komplexen Fällen unparteiische Stellungnahmen abzugeben, um die Richter bei ihrer Urteilsfindung zu unterstützen. Diese Stellungnahmen sind nicht bindend, aber der EuGH folgt ihnen in den meisten Fällen. Diesmal jedoch nicht…“

Auch Deutschland hatte Einwände

Es ist hervorzuheben, dass der Tagebau Turów und sein Kraftwerk rund sieben Prozent der Elektrizität in Polen erzeugen. Daher ist er für Polen aus Sicht der Energiesicherheit von großer Bedeutung. Zudem bietet der Tagebau viele Arbeitsplätze, weshalb es sich politisch in Warschau für niemanden lohnte, ihn zu schließen. Vor allem die frühere PiS-Regierung wollte dies nicht, weshalb es 2021 zu einem Konflikt mit Tschechien kam. Die südlichen Nachbarn Polens argumentierten, dass die Verlängerung der Konzession für das Bergwerk und dessen Betrieb eindeutig schädliche grenzüberschreitende Auswirkungen habe. Nach Ansicht der tschechischen Seite führt der Betrieb des Tagebaus Turów zu einem Absinken des Grundwasserspiegels auf tschechischer Seite und verstößt zugleich gegen das EU-Umweltrecht.

Es muss jedoch hinzugefügt werden, dass nicht nur Tschechien Einwände gegen den Betrieb dieses Bergwerks hatte. Auch die deutsche Stadt Zittau in Sachsen, die in unmittelbarer Nähe des Tagebaus liegt, reichte bei polnischen Gerichten Beschwerden gegen dessen Betrieb ein. Darüber hinaus sprachen sich Umweltorganisationen, darunter Greenpeace, gegen den Betrieb des Tagebaus Turów aus. Trotz dieser Proteste wurde der Betrieb nicht eingestellt. Mehr noch: Das polnische Oberste Verwaltungsgericht entschied rechtskräftig, dass Greenpeace e. V. nicht an dem Verfahren zur Verlängerung der Konzession teilnehmen darf. Dies war eine günstige Entscheidung für den Tagebau Turów, da sie ihm eine rechtliche Grundlage für die Fortsetzung des Abbaus verschaffte. Nun jedoch ist das Endergebnis für Polen sehr schmerzhaft, und die Missachtung sowie Ignorierung des Rechts durch die frühere Regierung in Warschau ist äußerst kostspielig – hoffentlich aber lehrreich für die Zukunft.

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