Sąd Okręgowy w Warszawie utrzymał w mocy pozew piątej gminy!

wochenblatt.pl 2 dni temu
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Glückwünsche an Reinschdorf

Am 30. Oktober hat das Bezirksgericht in Warschau ein Urteil in der Klage der Gemeinde Reinschdorf gegen den polnischen Staat wegen der Einschränkung des Unterrichts der deutschen Sprache als Minderheitensprache gefällt und der Klage vollständig stattgegeben. Die Klage betraf den Betrag von 468.683,19 PLN (zuzüglich Zinsen seit 2023) an verlorenen Bildungszuschüssen für das Jahr 2022. Sollte dieses Urteil in der Berufung bestätigt werden, kündigte Bürgermeister Tomasz Kandziora an, dass ebenfalls Klagen für die Jahre 2023 und 2024 eingereicht werden.

Damit schließt sich Reinschdorf den Gemeinden Malapane, Chronstau, Walzen und Stubendorf an, die ebenfalls vor dem Bezirksgericht in Warschau ihre Verfahren gegen den polnischen Staat im Zusammenhang mit der Einschränkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gewonnen haben.

Die damalige Änderung der Vorschriften, die die Reduzierung der Unterrichtsstunden der deutschen Minderheitensprache in Polen zur Folge hatte, war ein eindeutiger Akt der Diskriminierung, der ausschließlich Kinder der deutschen Minderheit betraf. Zugleich wurde den Gemeinden, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wurde, die Bildungszuwendung gekürzt.

„Ich empfinde keine Genugtuung – im Gegenteil, ich bin traurig, dass wir unseren eigenen Staat wegen der Diskriminierung von Kindern aufgrund ihrer Nationalität und Sprache verklagen mussten.“

In 59 Gemeinden der Woiwodschaft Schlesien und 54 Gemeinden im Oppelner Land wurde Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet. Neun schlesische und vierzig oppelner Gemeinden entschieden sich, zusätzliche Deutschstunden aus eigenen Mitteln zu finanzieren, damit die Kinder weiterhin Zugang zu dem Unterricht haben und um Lehrkräfte vor Entlassungen zu schützen.

Wir freuen uns sehr

Neun dieser Gemeinden entschieden sich, den polnischen Staat zu verklagen: Groß Döbern, Leschnitz, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Stubendorf, Malapane, Chronstau und Walzen. Alle Gemeinden nahmen Anfang 2023 die Zusammenarbeit mit Anwälten auf und reichten Klagen ein, um Schadensersatz für die gekürzten Bildungszuschüsse für das Jahr 2022 zu erhalten.

Dieses Vorgehen war gut koordiniert und wurde vom Schlesischen Kommunalverband organisiert. Einige Klagen wurden von den Gerichten sofort angenommen, andere zunächst abgewiesen – jedoch wurden die Berufungen zugelassen. Das Ergebnis? Die Klagen aller neun Gemeinden werden nun inhaltlich geprüft.

Und wie man sieht – mit Erfolg. Im Februar 2024 gewann Malapane, am 16. Juni Chronstau, am 26. Juni Walzen, am 14. September Stubendorf und nun, am 30. Oktober, Reinschdorf.

Man muss noch Geduld haben

Gerechtigkeit siegt. Die Gemeinde Reinschdorf hat vor dem Bezirksgericht in Warschau den Prozess gegen den Staat wegen Diskriminierung unserer Kinder aufgrund ihrer Nationalität und Sprache durch gekürzte Deutschstunden als Minderheitensprache sowie wegen des daraus entstandenen finanziellen Schadens gewonnen“, berichtet Bürgermeister Tomasz Kandziora.

Grundschüler im Deutschunterricht. Foto: Archiv

Er fügt hinzu: „Ich empfinde jedoch keine Genugtuung – im Gegenteil, ich bin traurig, dass wir unseren eigenen Staat in einer so offensichtlichen und schmerzlichen Angelegenheit wie der Diskriminierung von Kindern wegen ihrer Herkunft und Sprache verklagen mussten. Wir haben zwei Jahre lang die Unterrichtsstunden aus unserem Gemeindebudget finanziert, damit die Kindern Sprachkompetenzen erwerben können, die sie in der modernen Welt brauchen, ihre Identität pflegen können und damit es nicht zu Entlassungen von Lehrkräften kommt. Leider war die Entscheidung falsch und schädlich – und jetzt muss die neue Regierung dafür zahlen. Drücken Sie uns die Daumen – der Staat wird sicher Berufung einlegen.“

Möge es so weitergehen

Wir wünschen allen Gemeinden, die den polnischen Staat verklagt haben, ebenso positive Entscheidungen wie in den Fällen Malapane, Chronstau, Walzen, Stubendorf und Reinschdorf.

Wir warten gespannt auf die schriftlichen Urteilsbegründungen dieser fünf Entscheidungen – möge dies schnell und im Sinne der Gerechtigkeit erfolgen.

Wenn dies gelingt, wird es den Verantwortlichen in anderen Gemeinden Mut machen und „Rückenwind verleihen“ im Kampf für das Zurückzuholen, was ihnen durch eine ungerechte und unbegründete Diskriminationsmaßnahme entzogen wurde.

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