Sąd Okręgowy w Warszawie orzekł na korzyść kolejnej - szóstej już - gminy!

wochenblatt.pl 1 godzina temu
Zdjęcie: Michał Golenia wird nun Gemeindevorsteher in Murow (Murów). Foto: KWWMN


Auch Murow siegreich

Am 30. Oktober erließ das Bezirksgericht in Warschau ein Urteil in der Klage der Gemeinde Murow gegen den Staatsschatz im Zusammenhang mit der Einschränkung des Unterrichts in Deutsch als Minderheitensprache – und gab der Klage in vollem Umfang statt.
Gleichzeitig sprach das Gericht der Gemeinde Murow eine Summe von 274.847,87 Złoty zu, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem 23. Januar 2024 bis zur Zahlung sowie der Prozesskosten.

Damit reiht sich die Gemeinde Murow in die Reihe der Gemeinden Malapane, Chronstau, Walzen, Zembowitz und Reinschdorf ein, die ebenfalls beim Bezirksgericht in Warschau ihre Klagen gegen den Staatsschatz wegen der Einschränkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gewonnen haben.

Zur Erinnerung: Die Änderung der Vorschriften, die eine Reduzierung der Unterrichtsstunden in Deutsch als Minderheitensprache in Polen zur Folge hatte, stellte eine eklatante Form der Diskriminierung dar – sie betraf ausschließlich Kinder der deutschen Minderheit. Gleichzeitig wurde auch die Bildungszuwendung in den Gemeinden reduziert, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wurde.

Dzieci ze Społecznej Szkoły Podstawowej w Mikołajkach podczas lekcji języka niemieckiego jako ojczystego.
Foto: Lech Kryszałowicz

Allein in der Woiwodschaft Schlesien gibt es 59 solcher Gemeinden. Nach Informationen des Verbandes der deutschen sozial-kulturellen Gesellschaften in Polen (VdG) entschieden sich neun von ihnen, die Anzahl der Deutschstunden zu erhöhen und diese aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In der Woiwodschaft Oppeln betraf das Problem 54 Gemeinden, von denen 40 beschlossen, zusätzliche Deutschstunden in unterschiedlichem Umfang aus ihren eigenen Haushalten zu finanzieren.

Große Freude in den Gemeinden

Neun dieser Gemeinden beschlossen, Klage gegen den Staatsschatz einzureichen: Groß Döbern, Leschnitz, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Zembowitz, Malapane, Chronstau und Walzen.
Bereits Anfang 2023 nahmen diese Gemeinden die Zusammenarbeit mit ausgewählten Anwaltskanzleien auf und reichten Klagen gegen den Staatsschatz ein, um Entschädigungen für die zu niedrig ausgezahlten Bildungszuschüsse des Jahres 2022 zu fordern.

Das Bezirksgericht in Warschau sprach der Gemeinde Murow eine Summe von 274.847,87 Złoty zu, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem 23. Januar 2024 bis zur Zahlung sowie der Prozesskosten.

Wichtig ist: Dies war kein spontanes Handeln. Das gesamte Vorgehen wurde vom Schlesischen Kommunalverband koordiniert.
„Die Klagen wurden seit Juni 2023 eingereicht. Einige wurden von den Gerichten zur Verhandlung angenommen, andere zunächst abgewiesen – doch gegen die Ablehnungen legten wir Berufung ein, die akzeptiert wurde. Das Ergebnis? Die Verfahren der genannten neun Gemeinden werden derzeit inhaltlich geprüft“, erklärt Łukasz Jastrzembski, Vorsitzender des Schlesischen Kommunalverbands.

Wie man sieht – mit positivem Ergebnis: Im Februar 2024 fiel ein günstiges Urteil für die Gemeinde Malapane, am 16. Juni für Chronstau, am 26. Juni für Walzen, am 14. September für Zembowitz, am 30. Oktober für Reinschdorf und ebenfalls am 30. Oktober für Murow.

Michał Golenia Gemeindevorsteher in Murow (Murów).
Foto: Archiv

„Ich freue mich sehr über dieses Ergebnis. Ich halte das Urteil des Bezirksgerichts in Warschau für eine Wiedergutmachung dessen, was geschehen ist, als wir von einem Tag auf den anderen die geplante Förderung für den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache verloren haben“, sagt Michał Golenia, Bürgermeister von Murow, und fügt hinzu:

„Ich hoffe, dass es keine Berufung gegen das Urteil geben wird. Das hätte meiner Meinung nach keinen Sinn. Wie man sieht, gehen die Urteile alle in dieselbe Richtung, also wäre es besser, dieses Thema nicht weiter hinauszuzögern, sondern die zugesprochenen Mittel auszuzahlen, damit wir sie sinnvoll einsetzen können.“

Es geschehe

Wir wünschen allen Gemeinden, die sich entschieden haben, den Staatsschatz in dieser Angelegenheit zu verklagen, ebenso günstige Urteile – wie jene, die bereits zugunsten der Gemeinden Malapane, Chronstau, Walzen, Zembowitz, Reinschdorf und Murow gefällt wurden.

Od 14 października 2025 nowa siedziba Urzędu Gminy w Murowie w Centrum Usług Publicznych, Murów ul. Parkowa 1A.
Foto: Gmina Murów/ Facebook

Zugleich warten wir mit Spannung auf die schriftlichen Begründungen der Urteile für diese sechs Gemeinden.
Möge dies bald – und natürlich positiv – geschehen. Sollte es so kommen, würde dies nicht nur den Glauben an die Gerechtigkeit stärken, sondern auch anderen Kommunalvertretern „Wind in die Segel“ geben, um das zurückzufordern, was ihnen durch eine ungerechte und unbegründete Diskriminierung genommen wurde.

Idź do oryginalnego materiału