Śpiący gigant wyborczy

wochenblatt.pl 4 godzin temu
Zdjęcie: Foto 1: Am 23. Februar wird zum Bundestag gewählt. Foto: Tim Reckmann/Flickr.


Nicht mal ein Monat bleibt bis zum wohl wichtigsten politischen Ereignis für Deutsche des Jahres: Am 23. Februar findet die Wahl zum Bundestag statt. Europas deutsche Minderheiten können dabei einiges bewegen, sind leider aber nur in einem Bruchteil aktiv.


Wie viel die Auslandsdeutschen bei einem großen Engagement bewegen könnten, zeigt sich in einer Simulation: Bei der Wahl zum Bundestag könnten zwischen drei und vier Millionen Deutsche aus dem Ausland ihre Stimme abgeben. Sollten also alle Auslandsdeutschen an der Wahl teilnehmen, könnten sie in einigen Szenarien sogar zwei Parteien in den Bundestag verhelfen. Da etwa 46 Millionen Menschen das letzte Mal ihre Stimme abgegeben haben, könnten 4 Millionen Auslandsdeutsche sogar bis zu 10% der Gesamtstimmen darstellen. Alleine das Potenzial der deutschen Minderheiten darf nicht unterschätzt werden. In Ländern wie Polen, Dänemark, Rumänien oder Ungarn leben zahlreiche Angehörige deutscher Minderheiten, die sich durch ihre Stimmen zu einem entscheidenden Faktor entwickeln könnten. Insgesamt wird die Zahl dieser Minderheiten in Europa auf mehrere Hunderttausend geschätzt, was ihnen theoretisch Einfluss auf bis zu drei oder vier Bundestagsmandate ermöglichen könnte.

Foto 1: Am 23. Februar wird zum Bundestag gewählt. Foto: Tim Reckmann/Flickr.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass die Teilnahmebereitschaft gering bleibt. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 nahmen nur etwa 130.000 Auslandsdeutsche ihr Wahlrecht wahr, das entspricht weniger als 5 % der potenziell Wahlberechtigten. Trotz des geringen Interesses zeigt sich bei einer genaueren Analyse des Themas wenigstens ein positiver Trend: Die Beteiligung an der Briefwahl steigt: Während 2013 „nur“ 66.000 Stimmen eingegangen sind, waren es 2021 schon doppelt so viel. Die Tendenz ist also steigend, jedoch immer noch weit vom Potenzial entfernt.

Die Ursachen für die geringe Wahlbeteiligung sind natürlich vielfältig. Der bürokratische Aufwand könnte nur eine von ihnen sein. Auslandsdeutsche müssen sich zunächst in das Wählerverzeichnis eines deutschen Wahlkreises eintragen lassen, was in der Regel dort geschieht, wo sie zuletzt in Deutschland gewohnt haben. Anspruch auf Eintragung haben nur jene, die nach ihrem 14. Geburtstag mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Dieser Aufenthalt darf zudem nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Für jene, die schon in Deutschland gelebt haben, besteht die Option, den Antrag noch bis zum 2. Februar per E-Mail an die zuständige Gemeinde zu senden. Die Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland hatten, konnten noch per Post eine besondere Verbindung mit der Gemeinde argumentieren, doch für diese Option ist die Zeit wohl schon vergangen, da der Brief bis zum 2. Februar bei der jeweiligen Gemeinde schon eingegangen sein musste.

Für viele deutsche Minderheiten könnte dies ein entscheidender Faktor für ihre Wahlentscheidung sein.

Wer es schon geschafft hat, sich eintragen zu lassen, sollte definitiv in die Richtung der Stiftung Verbundenheit schauen. Diese Stiftung hat kürzlich eine Liste mit Anliegen an die Kanzlerkandidaten übermittelt. Darunter fallen Themen wie die Förderung der kulturellen Identität und Unterstützung für deutsche Schulen im Ausland. Es bleibt abzuwarten, wie die Spitzenkandidaten auf diese Anliegen reagieren werden. Für viele deutsche Minderheiten könnte dies ein entscheidender Faktor für ihre Wahlentscheidung sein, besonders, wenn Parteien sich gezielt für ihre Interessen einsetzen.

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