20 Jahre Minderheitengesetz – Zeit für Veränderungen
Im Rahmen des diesjährigen Minderheitenkongresses fand das Forum der Bevollmächtigten der Woiwoden für nationale und ethnische Minderheiten statt. Hauptthema des Treffens war die geplante Novellierung des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten sowie die Regionalsprache – ein Rechtsakt, der in diesem Jahr sein 20-jähriges Bestehen feiert, aber – wie die Teilnehmer des Forums zugaben – dringend Änderungen erfordert.
Novellierung – der erste Schritt ist getan
Das Forum eröffnete Katarzyna Kownacka, Moderatorin des Treffens, die seit Februar die Abteilung für Religionsgemeinschaften sowie nationale und ethnische Minderheiten im Innen- und Verwaltungsministerium leitet. Sie betonte, dass der Prozess der Vorbereitung gesetzlicher Änderungen bereits formell eingeleitet worden sei:
– „In den letzten Monaten haben wir organisatorisch mit der Arbeit an der Novellierung des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten begonnen. Zu diesem Zweck wurde ein Team gebildet. Dieses Team hat im Juni Gesichter und Namen erhalten. Es besteht aus zehn Personen: fünf Vertreter, die von der Minderheitenseite benannt wurden, und fünf Vertreter von vier Ministerien: dem Innen- und Verwaltungsministerium, dem Finanzministerium, dem Bildungsministerium und dem Kulturministerium.“
Wie Kownacka hervorhob, definiert die Abteilung derzeit die Bereiche, die Änderungen erfordern, und erwartet Hinweise von Praktikern:
– „Wir möchten auch von Ihnen hören, wo dieses Gesetz ein neues Gesicht bekommen sollte, was es wert ist, beibehalten zu werden und was verbessert werden muss.“
Rolle und Instrumente der Bevollmächtigten – ein Streitpunkt
Die Diskussion wurde vom Thema der Rolle der Woiwodschaftsbevollmächtigten für Minderheiten und ihrer tatsächlichen Befugnisse dominiert. Viele Stimmen wiesen darauf hin, dass die derzeitigen Regelungen ihnen nicht ausreichende Werkzeuge für ihre Arbeit zur Verfügung stellen.
Mariola Abkowicz: „Die Rolle des Bevollmächtigten ist gesetzlich nicht definiert, und es ist problematisch, dass seine Aufgaben nicht direkt aus gesetzlichen Bestimmungen hervorgehen.“
Mariola Abkowicz, Bevollmächtigte für Minderheiten in der Woiwodschaft Niederschlesien, wies auf das Fehlen einer eindeutigen Festlegung der Aufgaben und der Position des Bevollmächtigten im Rechtssystem hin:
– „In Wirklichkeit haben wir keine wirklichen Instrumente, um Minderheiten im Gebiet der Woiwodschaft zu unterstützen. Die Rolle des Bevollmächtigten ist gesetzlich nicht definiert, und es ist problematisch, dass seine Aufgaben nicht direkt aus gesetzlichen Bestimmungen hervorgehen.“
Sie fügte hinzu, dass eine Standardisierung der Maßnahmen und regelmäßige Treffen der Bevollmächtigten notwendig seien, um ein gleiches Unterstützungsniveau in verschiedenen Regionen zu gewährleisten:
– „Die Aktivität der Bevollmächtigten ist in den einzelnen Regionen grundverschieden. Man muss gemeinsame Standards erarbeiten.“
Benötigtes Budget – ohne Geld bleibt der Bevollmächtigte eine Figur
Noch deutlicher wurde die Stimme von Dr. Artur Konopacki, Bevollmächtigter für Minderheiten in der Woiwodschaft Podlachien, der auf den Mangel an finanzieller Unabhängigkeit hinwies:
– „Es wäre wünschenswert, wenn der Bevollmächtigte über ein eigenes Budget verfügen könnte. Wir stoßen sogar auf Probleme, wenn wir beispielsweise Treffen mit Minderheiten organisieren – wir müssen fragen, ob man einen Saal mieten darf, ob es Wasser geben wird. Das sind einfache Dinge, und trotzdem haben wir oft keine Mittel dafür.“

Foto: Stefani Koprek-Golomb
Konopacki betonte, dass das Fehlen eines Budgets den Bevollmächtigten Rang und Selbstständigkeit nimmt:
– „Wenn der Bevollmächtigte mit Instrumenten ausgestattet wäre, vor allem finanziellen, die aus dem Budget des Woiwoden ausgegliedert sind, könnte er Treffen organisieren und reale Beziehungen aufbauen. Und diese Treffen sind äußerst wichtig – ich wurde von den Minderheiten nie wie ein Beamter behandelt, sondern immer wie ein Partner.“
Wie in der Diskussion hinzugefügt wurde, ist die Situation in den einzelnen Woiwodschaften unterschiedlich. In manchen Regionen stellen die Woiwoden dem Bevollmächtigten ein Budget zur Verfügung. Wie der Oppelner Bevollmächtigte Norbert Rasch betonte, verfügt er über eine Summe, die in der Praxis die Bedürfnisse erfüllt, die sich aus seiner Rolle ergeben. Doch nicht überall haben es die Bevollmächtigten so gut.
Kommunen – das fehlende Bindeglied
Ein weiteres wichtiges Thema war die Rolle der lokalen Selbstverwaltungen. Tomasz Ocetkiewicz, Bevollmächtigter aus Kleinpolen, betonte, dass das Gesetz den Kommunen die Pflicht auferlegen sollte, die Bedürfnisse der Minderheiten in ihre lokalen Entwicklungsstrategien einzubeziehen:
– „Es sollte eine gesetzliche Pflicht geben, dass, wenn eine Gemeinde eine Minderheit hat, diese in die lokale Strategie aufgenommen werden muss. Mitglieder von Minderheiten sind in erster Linie Bewohner von Gemeinden oder Landkreisen. Man muss eine Sprache der Kommunikation zwischen ihnen und der Selbstverwaltung schaffen.“
Ocetkiewicz betonte zudem das Problem der Bildungssubvention, die in ihrer derzeitigen Form für allgemeine Bildungszwecke vorgesehen ist und daher oft nicht direkt den Minderheiten zugutekommt:
– „Die Subvention sollte zweckgebunden, markiert und ausschließlich für die Nutzung durch Minderheiten bestimmt sein.“
20 Jahre Gesetz – Zeit für einen Neustart
Nach zwei Jahrzehnten der Gültigkeit des Gesetzes über nationale und ethnische Minderheiten sind sowohl seine Bedeutung als auch seine Grenzen sichtbar. Das Forum zeigte, dass die Bevollmächtigten mehr Handlungsspielraum, eine stärkere rechtliche Verankerung und Werkzeuge – sowohl finanzielle als auch organisatorische – wünschen, um die Minderheitengemeinschaften wirksam zu unterstützen.
Die vorgestellten Postulate – vom Budget des Bevollmächtigten über die Stärkung seiner rechtlichen Rolle bis hin zu Pflichten der Kommunen und der Ausgliederung einer zweckgebundenen Bildungssubvention – werden zentrale Punkte in der Diskussion über die Novellierung des Gesetzes sein.