Erstaunt und überrascht
Im Jahr 2000 ratifizierte Polen das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten. Dabei handelt es sich um ein Dokument des Europarates, das Mindeststandards für den Schutz nationaler Minderheiten in den Mitgliedsstaaten festlegt. Alle paar Jahre wird außerdem ein Bericht für den Generalsekretär des Europarates erstellt, in dem die Umsetzung der Bestimmungen des Rahmenübereinkommens in den Mitgliedsstaaten beschrieben wird. Der letzte Bericht über Polen betraf die Jahre 2017–2022.
Derzeit werden Daten für den nächsten Bericht gesammelt. Aus diesem Grund war der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Oppeln zu Gast.
„Während des Treffens mit Vertretern der deutschen Minderheit sammelten die Mitglieder des Ausschusses Informationen darüber, wie die Minderheit, die Kommunen sowie Verantwortliche für das Bildungswesen die Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch den polnischen Staat sehen“, berichtete Łukasz Jastrzembski, Vorsitzender der Schlesischen Regionalpolitiker und Bürgermeister von Leschnitz. Und er fügte hinzu:
„Ein Aspekt, auf den ich mich besonders konzentriert habe, ist die Diskriminierung der Kinder, die Deutsch als Minderheitensprache lernen. Zur Erinnerung: In den Jahren 2023 und 2024 wurde die Zahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache von drei auf eine Stunde reduziert. Hier muss auch klar gesagt werden, dass diese Einschränkung in Polen ausschließlich die deutsche Minderheit betroffen hat!“
Im Schatten der Diskriminierung
Die Mitglieder des Beratenden Ausschusses waren über diesen Fakt erstaunt und überrascht. Sie wurden gleichzeitig mit der Verordnung des Ministers für Nationale Bildung aus dem Jahr 2017 vertraut gemacht, die den Umfang und die Art des Unterrichts der Minderheitensprachen in Polen regelte.
„Darüber hinaus war in der Verordnung von 2017 klar festgelegt, dass alle nationalen Minderheiten in Polen drei Stunden Unterricht in ihrer Minderheitensprache pro Woche erhalten. Anschließend legte ich die Verordnung von 2023 vor, die diejenige von 2017 änderte – und in der es ausdrücklich heißt: für die deutsche Minderheit nur eine Stunde Deutschunterricht als Minderheitensprache! Die Tatsache einer derart rücksichtslosen Diskriminierung einer einzigen sozialen Gruppe in Polen hat die Mitglieder des Beratenden Ausschusses zutiefst schockiert“, betonte Łukasz Jastrzembski.
„Die Tatsache einer rücksichtslosen Diskriminierung einer einzigen sozialen Gruppe in Polen hat die Mitglieder des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten zutiefst schockiert.“
Das Erstaunen ist verständlich – zumal es sich hier um ein offizielles Regierungsdokument handelt, veröffentlicht im Gesetzesblatt, in dem eine einzelne Gruppe offen diskriminiert wird. Umso schlimmer ist es, dass ein solches Dokument überhaupt Teil des Rechtsverkehrs wurde.
Hätte nicht geschehen dürfen
Zugleich stellte Łukasz Jastrzembski dar, wie die Gemeindeverwaltungen – insbesondere in der Woiwodschaft Oppeln – auf diese Ungerechtigkeit reagiert haben und aus eigenen Haushaltsmitteln Mittel bereitstellten, um weiterhin zwei oder drei Stunden Deutschunterricht als Minderheitensprache zu ermöglichen.

Bürgermeister von Leschnitz, Vorsitzender der Schlesischen Regionalpolitiker
Foto: SW
„Ich nutzte die Gelegenheit, um die Mitglieder des Beratenden Ausschusses darüber zu informieren, dass neun Gemeinden der Woiwodschaft Oppeln rechtliche Schritte eingeleitet haben, um die finanziellen Mittel zurückzufordern, die sie während dieser diskriminierenden Zeit aus ihren eigenen Budgets aufbringen mussten, um den Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache aufrechtzuerhalten.“
Was in Polen in den vergangenen fünf Jahren in Bezug auf die Diskriminierung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache geschehen ist, hätte niemals passieren dürfen. Es ist empörend und schockierend – zumal diese rücksichtslose Diskriminierung mitten in Europa, in einem demokratischen Staat, stattgefunden hat. Dies hörten die Vertreter des Beratenden Ausschusses des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten bei ihrem Treffen mit der deutschen Minderheit in Oppeln. Nun werden sie diesen Sachverhalt detailliert im nächsten Bericht dokumentieren.