Język przodków, język przyszłości – wybierz język niemiecki dla swojego dziecka!

wochenblatt.pl 9 godzin temu
Zdjęcie: Deutsch in der 7. und 8. Klasse der Grundschule darf nicht mehr gleichzeitig als Fremd/ und Minderheitensprache unterrichtet werden. Foto: R. Urban


Zusätzlicher Deutschunterricht für Ihr Kind in der weiterführenden Schule

Viele Grundschulkinder haben Deutsch als Minderheitensprache gelernt. Jetzt stehen sie vor der Entscheidung, eine weiterführende Schule zu wählen, an der sie den Deutschunterricht fortsetzen können.

Wir möchten Sie daran erinnern, dass Sie bereits bei der Anmeldung Ihrer Kinder an einer weiterführenden Schule einen Antrag auf Unterricht in Deutsch als Minderheitensprache stellen können. Das Antragsverfahren ist nicht kompliziert! Sie müssen lediglich einen Antrag bei der Schulleitung einreichen. Bereits mit drei Anträgen von Eltern kann der Deutschunterricht für Ihre Kinder organisiert werden!

Deutsch in der 7. und 8. Klasse der Grundschule darf nicht mehr gleichzeitig als Fremd/ und Minderheitensprache unterrichtet werden. Foto: R. Urban

Das Erlernen einer Minderheitensprache stärkt das Bewusstsein für die nationale Identität und fördert die Entwicklung der Sprachkompetenzen, die die Schüler in ihrem künftigen Berufsleben brauchen werden. Für die weiterführenden Schulen ist es zudem eine Chance, den Jugendlichen ein besseres Angebot zu machen, das durch zusätzlichen Deutschunterricht bereichert wird.

Weitere Informationen finden Sie im rechtlichen Bereich der Bildungsplattform der deutschen Minderheit: supereule.pl. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen zum Antrag.

Mehr Infos auch unter:

  • https://wochenblatt.pl/deutsch-im-lyzeum-eine-ungenutzte-chance/
  • https://wochenblatt.pl/aenderungen-beim-unterricht-der-minderheitensprache/
  • https://isap.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU20170001627
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