Aktuelles: Zweiter erfolgreicher Kampf um die sprachlichen Rechte der Kinder der deutschen Minderheit!
Die Änderung der Vorschriften zur Reduzierung der Anzahl der Unterrichtsstunden in Deutsch als Minderheitensprache in Polen war – wie wir uns erinnern – ein Ausdruck abscheulicher Diskriminierung, die ausschließlich die deutsche Minderheit in Polen traf! Begleitet wurde dies auch durch eine Kürzung der Bildungszuschüsse, was Gemeinden betraf, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wurde.
In der schlesischen Woiwodschaft allein gibt es 59 Gemeinden, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wird. Nach Informationen, die dem VdG vorliegen, haben sich neun von ihnen entschieden, zusätzliche Deutschstunden anzubieten und deren Kosten aus eigenen Mitteln zu finanzieren. In der Woiwodschaft Oppeln betrifft dies 54 Gemeinden, von denen 40 sich entschlossen haben, in unterschiedlichem Umfang zusätzliche Deutschstunden anzubieten und diese ebenfalls selbst zu finanzieren.

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Von diesen 40 Gemeinden entschieden sich neun, den Rechtsweg zu beschreiten. Es handelt sich um die Gemeinden: Groß Döbern, Leschnitz, Walzen, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Stubendorf, Malapane und Chronstau. Zur Erinnerung: Anfang 2023 nahmen diese neun Gemeinden der Woiwodschaft Oppeln Kontakt zu selbst gewählten Anwaltskanzleien auf und reichten Klage gegen den Staat ein. Sie forderten Schadensersatz wegen zu niedrig berechneter Bildungszuschüsse für das Jahr 2022. Wichtig ist: Es handelte sich nicht um spontane Maßnahmen. Das gesamte Vorhaben wurde von den Schlesischen Regionalpolitikern koordiniert.
Über 200.000 PLN
„Die Klagen wurden ab Juni 2023 eingereicht. Einige wurden vom Gericht zur Verhandlung angenommen, andere abgelehnt. Gegen diese Ablehnungen wurden jedoch Berufungen eingelegt, die dann zugelassen wurden. Das Ergebnis? Die Fälle der genannten neun Gemeinden werden nun inhaltlich vor Gericht verhandelt“, sagt Łukasz Jastrzembski von den Schlesischen Regionalpolitikern.
Im Februar dieses Jahres erhielt die Gemeinde Malapane – als erste der neun Gemeinden aus der Woiwodschaft Oppeln, die gegen den Staat klagten – ein positives Urteil in erster Instanz. Ähnlich verlief es bei der Gemeinde Chronstau:
„Am 16. Juni dieses Jahres hat das Bezirksgericht Warschau unserer Klage gegen den Staat in der Angelegenheit der Einschränkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache stattgegeben. Die Klage wurde 2023 eingereicht. Der zugesprochene Betrag für die Gemeinde Chronstau beträgt fast 201.000 Złoty. Es ist jedoch zu betonen, dass dies nur vier Monate des Jahres 2022 betrifft – konkret den Zeitraum von September bis zum 31. Dezember 2022“, informiert der Bürgermeister der Gemeinde Chronstau, Florian Ciecior, und ergänzt:
„Gerechtigkeit wurde also wiederhergestellt. Doch auf die Auszahlung dieser Mittel müssen wir noch warten, da es sich um ein Urteil der ersten Instanz handelt. Das bedeutet, dass das Bildungsministerium Berufung einlegen kann. Sollte das geschehen, wird es einen weiteren Gerichtstermin geben – wann genau, ist ungewiss. Wir müssen Geduld haben, denn wir wissen, wie die Gerichte arbeiten. Heute haben wir Mitte 2025, und den Antrag stellten wir im Jahr 2023 – wie man sieht, mussten wir auf das Urteil eine Weile warten.“

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Noch 1,5 Jahre zu berechnen
Der Betrag von fast 201.000 Złoty kann sich noch erhöhen. Bisher wurde lediglich berechnet, wie viel die Gemeinde Chronstau für vier Monate des Jahres 2022 aufgewendet hat. Noch offen ist die Abrechnung des gesamten Jahres 2023 und der ersten Hälfte von 2024. Denn auch in diesen eineinhalb Jahren finanzierte die Gemeinde den Deutschunterricht mit, da ihre Führung sich nicht damit abfinden wollte, dass die Kinder der deutschen Minderheit – als einzige in Polen – benachteiligt und diskriminiert werden sollten, wenn es um den Unterricht in der Minderheitensprache geht.
Der Betrag von fast 201.000 Złoty kann sich noch erhöhen. Bisher wurde lediglich berechnet, wie viel die Gemeinde Chronstau für vier Monate des Jahres 2022 aufgewendet hat. Noch offen ist die Abrechnung des gesamten Jahres 2023 und der ersten Hälfte von 2024.
„Das Urteil der ersten Instanz zeigt, dass es sich gelohnt hat, den Rechtsweg zu beschreiten, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Doch das, was geschehen ist, bestätigt die Berechtigung und Realisierbarkeit unserer Forderung. Sobald wir die schriftliche Begründung und das endgültige Urteil erhalten, können wir definitiv von einem positiven Ausgang des Verfahrens für unsere Gemeinde sprechen“, fasste Bürgermeister Florian Ciecior zusammen.
Wir wünschen an dieser Stelle nicht nur der Gemeinde Chronstau, sondern auch allen anderen Gemeinden – also Groß Döbern, Leschnitz, Walzen, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Stubendorf und Malapane –, dass die schriftliche Urteilsbegründung bald erfolgt und ein endgültiger Sieg gelingt. Sollte dies der Fall sein, wird das auch anderen Gemeinden Mut machen, an die Gerechtigkeit und den Erfolg zu glauben – und ihnen sprichwörtlich „Rückenwind“ im Kampf um das zurückgeben, was ihnen genommen wurde und was ihnen nun schlichtweg zusteht.