Ein weiterer Triumph der Gerechtigkeit
Am 24. September hat das Bezirksgericht in Warschau ein Urteil in der Klage der Gemeinde Stubendorf gegen den Staatsschatz wegen der Einschränkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gefällt – und die Klage in vollem Umfang stattgegeben. Gleichzeitig sprach es der Gemeinde Stubendorf den Betrag von 356.205,01 Złoty zu, zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen ab dem 18. Oktober 2023 bis zur Zahlung sowie den Prozesskosten.
Das bedeutet, dass die Gemeinde Stubendorf sich den Gemeinden Malapane, Chronstau und Walzen angeschlossen hat, die ebenfalls vor dem Bezirksgericht in Warschau ihre Klage gegen den Staatsschatz wegen der Einschränkung des Deutschunterrichts als Minderheitensprache gewonnen haben.
Zur Erinnerung: Die Gesetzesänderung, die in Polen zu einer Verringerung der Stundenzahl im Deutschunterricht als Minderheitensprache führte, war ein Beispiel eklatanter Diskriminierung, die ausschließlich Kinder der deutschen Minderheit traf! Gleichzeitig wurde auch die Bildungs-Subvention in Gemeinden gekürzt, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wurde. Im schlesischen Wojewodschaft gibt es 59 solcher Gemeinden. Nach Informationen des VdG haben sich neun von ihnen entschieden, die Zahl der Deutschstunden auf eigene Kosten zu erhöhen. Im Oppelner Wojewodschaft betraf die Regelung 54 Gemeinden, von denen 40 beschlossen haben, zusätzliche Deutschstunden in unterschiedlichem Umfang aus ihren eigenen Budgets zu finanzieren.
Große Freude
Neun dieser Gemeinden beschlossen, den Staatsschatz zu verklagen. Es handelt sich um die Gemeinden: Groß Döbern, Leschnitz, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Stubendorf, Malapane, Chronstau und Walzen. Alle diese Gemeinden nahmen Anfang 2023 die Zusammenarbeit mit ausgewählten Anwaltskanzleien auf und reichten Klagen gegen den Staatsschatz ein, mit dem Ziel, Schadensersatz für die gekürzte Bildungs-Subvention des Jahres 2022 zu erhalten.
Wichtig ist – es war keine spontane Aktion. Das gesamte Vorgehen wurde vom Schlesischen Selbstverwaltungsverein koordiniert:
„Die Klagen wurden ab Juni 2023 eingereicht. Einige wurden von den Gerichten zur Prüfung angenommen, andere abgewiesen – doch gegen diese Abweisungen wurden Berufungen eingelegt, die akzeptiert wurden. Ergebnis? Die Klagen der genannten neun Gemeinden werden derzeit von den Gerichten inhaltlich geprüft“ – sagt Łukasz Jastrzembski, Vorsitzender des Schlesischen Selbstverwaltungsvereins.
Wie man sieht, mit positivem Ergebnis: Im Februar 2024 erging ein günstiges Urteil für die Gemeinde Malapane. Ähnlich war es am 16. Juni dieses Jahres für die Gemeinde Chronstau, am 26. Juni für die Gemeinde Walzen und nun – am 24. September – für die Gemeinde Stubendorf.
Noch Geduld gefragt
„Die Verhandlung fand am 1. September dieses Jahres statt, und schon am 24. September erhielten wir das Urteil, über das wir uns sehr freuen. Uns ist jedoch bewusst, dass dies nicht das Ende der Auseinandersetzung ist“ – informiert die Bürgermeisterin der Gemeinde Stubendorf, Marzena Baksik.
Marzena Baksik: „Die Verhandlung fand am 1. September dieses Jahres statt, und schon am 24. September erhielten wir das Urteil, über das wir uns sehr freuen. Uns ist jedoch bewusst, dass dies nicht das Ende der Auseinandersetzung ist.“
Auf die Auszahlung der Mittel muss man allerdings noch warten, da es sich lediglich um ein Urteil der ersten Instanz handelt. Das bedeutet, dass das Bildungsministerium Berufung einlegen kann. Sollte das geschehen – was nicht ausgeschlossen ist – kommt die Sache erneut vor Gericht.
Trotzdem zeigt bereits das Urteil der ersten Instanz, dass es sich gelohnt hat, den Rechtsweg zu beschreiten, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Doch das, was geschehen ist, zeigt eindeutig die Berechtigung und Realität der Ansprüche der Gemeinden, die sich zu diesem Schritt entschlossen haben.
„Auch ich glaube an einen so positiven Ausgang dieser Sache und dass wir die von unserer Gemeinde getragenen Kosten zurückerstattet bekommen. Das wünsche ich auch den übrigen Gemeinden. Dann wird man endgültig von einem Erfolg sprechen können. Vorerst jedoch müssen wir uns in Geduld üben“ – ergänzte die Bürgermeisterin von Stubendorf, Marzena Baksik.
Es soll geschehen
Es bleibt uns, allen Gemeinden, die sich entschieden haben, den Staatsschatz in dieser Angelegenheit zu verklagen, ebenso günstige Entscheidungen zu wünschen – so wie jene, die bereits in den Fällen von Malapane, Chronstau, Walzen und Stubendorf gefallen sind. Gleichzeitig warten wir ungeduldig auf die schriftlichen Begründungen der Urteile für diese vier Gemeinden.
Mögen sie so schnell wie möglich – und natürlich positiv – erfolgen. Sollte das geschehen, wird es auch den Verantwortlichen anderer Gemeinden Glauben an die Gerechtigkeit geben sowie „Rückenwind“ im Bemühen, das zurückzuerhalten, was ihnen durch brutale und unbegründete Diskriminierung unrechtmäßig genommen wurde.