Aktuelles: Warschauer Bezirksgericht gibt der Klage der Gemeinde Walzen statt!

wochenblatt.pl 7 godzin temu
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Triumph der Gerechtigkeit

Wie bereits im Fall der Gemeinden Malapane und Chronstau hat das Bezirksgericht Warschau nun auch der Klage der Gemeinde Walzen gegen die Staatskasse wegen der Reduzierung des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache stattgegeben! Zur Erinnerung: Die Gesetzesänderung bezüglich der Reduzierung der Anzahl der Unterrichtsstunden für Deutsch als Minderheitensprache in Polen war, wie wir sehr wohl wissen, eine Manifestation ekelhafter Diskriminierung, die nur Kinder der deutschen Minderheit in Polen betraf!

Foto: R. Urban

Dies ging auch mit einer Kürzung der Bildungssubvention einher, von der die Gemeinden betroffen waren, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wurde. Allein in der Woiwodschaft Schlesien gibt es 59 Gemeinden, in denen Deutsch als Minderheitensprache unterrichtet wird. Nach Informationen, die dem VdG vorliegen, haben neun von ihnen beschlossen, zusätzliche Deutschunterrichtsstunden einzurichten und die Kosten aus eigenen Mitteln zu decken. In der Woiwodschaft Oppeln wiederum waren 54 Gemeinden betroffen, von denen 40 beschlossen, zusätzliche Deutschunterrichtsstunden einzurichten und diese ebenfalls aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Von diesen 40 Gemeinden haben neun beschlossen, vor Gericht zu gehen. Es handelt sich dabei um folgende Gemeinden: Groß Döbern, Leschnitz, Murow, Reinschdorf, Krappitz, Stubendorf, Malapane, Chronstau und Walzen.

Walzen, wie Malapane und Chronstau

Alle haben Anfang 2023 mit den von ihnen gewählten Anwaltskanzleien zusammengearbeitet und gegen die Staatskasse geklagt, um Schadenersatz für die zu niedrig veranschlagte Bildungssubvention für 2022 zu erhalten. Wichtig ist, dass es sich nicht um eine spontane Aktion handelte. Denn die gesamte Unternehmung wurde vom Schlesischen Selbstverwaltungsverein koordiniert: „Die Klagen wurden ab Juni 2023 eingereicht. Einige wurden vom Gericht zur Prüfung angenommen, andere wurden abgelehnt, aber gegen diese Ablehnung wurde Berufung bei einer höheren Instanz eingelegt, die dann auch angenommen wurde. Die Folge: Die Rechtssachen der genannten neun Gemeinden werden von den Gerichten eingehend geprüft,“ sagt der Vorsitzende des Schlesischen Selbstverwaltungsvereins Łukasz Jastrzembski und fügt hinzu: „Wie man sieht, mit positivem Ergebnis. Im Februar dieses Jahres gab es für die Gemeinde Malapane, die als erste der neun Gemeinden in der Woiwodschaft Oppeln gegen die Staatskasse geklagt hat, ein positives Urteil in erster Instanz. Dasselbe geschah am 16. Juni für die Gemeinde Chronstau und am 26. Juni für die Gemeinde Walzen.”

Bernard Gałeczka; „Am 26. Juni hat das Bezirksgericht in Warschau unserer Klage gegen die Staatskasse in einem Fall bezüglich der Einschränkung des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache, die wir 2023 eingereicht hatten, stattgegeben”.

Es hat sich gelohnt

„Es stimmt – am 26. Juni hat das Bezirksgericht in Warschau unserer Klage gegen die Staatskasse in einem Fall bezüglich der Einschränkung des Unterrichts von Deutsch als Minderheitensprache, die wir 2023 eingereicht hatten, stattgegeben“, sagt Bernard Gałeczka, Direktor des Gemeinde-Bildungszentrums Walzen und ergänzt: „Der Gemeinde Walzen wurde ein Betrag von mehr als 259.000 Zloty zugesprochen.“ Der Gerechtigkeit wurde also Genüge getan. Die Auszahlung dieses Geldes wird jedoch noch auf sich warten lassen, da es sich um ein erstinstanzliches Urteil handelt. Das wiederum bedeutet, dass der Bildungsminister gegen dieses Urteil Berufung einlegen kann. Und wenn dies geschieht, was absolut nicht auszuschließen ist, wird es eine weitere Verhandlung geben. Dennoch zeigt schon das Ergebnis der ersten Instanz, dass es sich gelohnt hat, vor Gericht zu gehen, auch wenn das betreffende Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Was jedoch geschehen ist, zeigt nachdrücklich die Legitimität und Realität des Anspruchs der Gemeinden, die sich entschlossen haben, vor Gericht zu gehen. Wenn die Gemeinden Malapane, Chronstau und Walzen die endgültige schriftliche Begründung der Urteile erhalten, werden wir definitiv von einem Triumph der Gerechtigkeit sprechen können.

Foto: Manfred Jahreis/pixelio.de

Hoffentlich sehr bald

Wir wünschen allen Gemeinden, die gegen die Staatskasse mit einer Schadensersatzklage wegen nicht gezahlter Bildungssubventionen vorgegangen sind, einen ähnlichen Ausgang wie im Fall der Gemeinden Malapane, Chronstau und Walzen. Gleichzeitig warten wir auf die Begründung der Urteile für die drei betroffenen Gemeinden, damit dies so schnell wie möglich kommt und natürlich mit einer positiven Entscheidung in der Sache. Wenn dies geschieht, wird es auch den Bürgermeistern der anderen Gemeinden den Glauben an die Gerechtigkeit und an ihren endgültigen Erfolg geben – und den sprichwörtlichen „Wind in den Segeln“ bei ihren Bemühungen, das einzufordern, was ihnen durch eine abscheuliche, rücksichtslose Diskriminierung genommen wurde und was ihnen nun einfach zusteht.

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